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 VORSCHRIFTENUnfallverhütungsvorschrift Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit 
und Gesundheit bei der ArbeitHinweis:BGV D6 - Krane - vom 17. April 1975 in der Fassung vom 1. Januar 2001 mit 
Durchführungsanweisungen vom Januar 2001.
 Die Wiedergabe der Vorschriften- und 
Gesetzestexte erfolgt nach sorgfältiger 
Überprüfung; verbindlich ist der amtliche Originaltext. Im erlassenen Text 
einiger Unfallverhütungsvorschriften wird noch auf die 
Reichsversicherungsordnung (RVO) verwiesen. Die RVO ist durch das 
Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) ersetzt worden. |